Energieausweis / Energiepass

Kein Problem, denn wir helfen Ihnen hierbei ebenfalls gerne weiter, denn

seit dem 1. Januar 2009 gilt der Energieausweis / Energiepass für alle Wohngebäude. Dieser soll dem Immobilienbesitzer, Erwerber oder Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie informieren und die Energieeffizienz somit zu einem Qualitätsmerkmal eines Gebäudes werden.

Es gibt zwei Methoden die Energieeffizienzklasse zu ermitteln. Entweder über die Ermittlung des Verbrauchs in den letzten 3 Jahren (verbrauchsorientiert) oder aber aufgrund der Beschaffenheit und Ausstattung der Immobilien (bedarfsorientiert). Mit Hilfe des bedarfsorientierten Energieausweises / Energiepasses können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

 

Seit 2013 muss dieser Ausweis allerdings schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Eigentümer und Makler, die sich nicht an diese Vorschrift halten, müssen schlimmstenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Die Angaben aus dem Energieausweis sollten bereits in Immobilienanzeigen aufgeführt werden, da sonst Abmahnungen drohen. Der Käufer oder Mieter der Immobilie erhält ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises ausgehändigt.

 

Welcher Ausweis erstellt werden muss
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Gerne empfehlen wir Ihnen einen qualifizierten Ansprechpartner für die Erstellung des Energieausweises / Energiepasses. Rufen Sie uns hierzu an oder senden Sie uns gleich eine E-Mailnachricht!

Umfangreiche Informationen zum Thema Energieausweise bietet die Deutsche Energie Agentur (DENA). Diese hat eine kostenfreie telefonische Info-Hotline unter der Telefonnummer: 08000 736 734 eingerichtet.